Beglaubigte Übersetzungen

Das Übersetzungsbüro Monika Heil bietet für Firmen wie auch Privatkunden beglaubigte Übersetzungen an, die auf Wunsch mit einer Apostille versehen werden können. Übersetzungen von Urkunden müssen in Deutschland und anderen Ländern beglaubigt werden, die Beglaubigung der Übersetzung erfolgt durch einen bei Gericht amtlich vereidigten, beeidigten oder ermächtigen Urkundenübersetzer.

Eine beglaubigte Übersetzung ist mit dem Stempel, der Unterschrift und einem Begleitschreiben eines beeidigten Übersetzers versehen.

Unter anderem müssen folgende Dokumente beglaubigt übersetzt werden: Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurteile, Adoptionsurkunden, Kreditverträge, Urteile, Führungszeugnisse, Handelsregisterauszüge, Führerscheine, Ausweise und andere.

Da eine beglaubigte Übersetzung anzufertigen aufwändiger ist, als eine unbeglaubigte Übersetzung, sowie auch mehr Zeit benötigt, fallen zusätzliche Kosten für die Beglaubigung an. 
Um einen genauen Kostenvoranschlag zu erhalten, können Sie uns das Dokument in Kopie per Fax oder E-Mail zusenden. 
Sie erhalten von uns ein kostenloses und unverbindliches Angebot, welches die Kosten und die Lieferzeit Ihrer Übersetzung enthält.

Beglaubigte Übersetzungen werden von uns selbstverständlich immer per Post oder Kurier geliefert.