1. Allgemeines
Unsere Übersetzungsarbeiten werden ausschließlich zu den
vorliegenden Geschäftsbedingungen durchgeführt. Anders
lautende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung.
Aufträge jeder Art müssen den Gegenstand des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen; Abänderungen, Bestätigungen oder
Wiederholungen müssen als solche gekennzeichnet sein.
Ausführung durch Dritte: Wir dürfen uns zur Ausführung aller
Geschäfte, wenn wir es nach unserem Ermessen für zweckmäßig
halten, Dritter bedienen. Wir haften nur für sorgfältige Auswahl. Wir
sind jedoch verpflichtet, den Kunden auf Verlangen etwaige
Ansprüche gegen Dritte abzutreten.
2. Grundlagen der Berechnung
Übersetzungsarbeiten werden nach dem Umfang und dem Schwierig-keitsgrad berechnet. Der Umfang wird entsprechend der Zeilenanzahl in der Zielsprache ermittelt.
Eine Übersetzungszeile hat durchschnittlich 50-55 Schreibma- schinenanschläge. Angefangene Zeilen ab 30 Zeichen werden voll
berechnet. Bei Auflistung von Einzelbegriffen gilt jeder Begriff als eine Zeile. Bei Tabellen und Verzeichnissen (z.B. Wortlisten) wird aufgrund des erheblichen Mehraufwandes die Standartzeile
halbiert.
Aufwendige Layoutformatierung wird auf Wunsch übernommen,
jedoch
dem Aufwand entsprechend zusätzlich in Rechnung gestellt.
Wenn in der Zielsprache keine lateinischen Schriftzeichen verwendet werden, so wird die Zeilenzahl anhand der Ausgangssprache ermittelt.
Der Schwierigkeit nach werden die Texte eingeteilt in:
einfach: Texte, die keine Fachausdrücke enthalten.
schwierig: Texte, die Fachausdrücke enthalten, wie technische
Handbücher, Verträge, notarielle Urkunden, fachbezogene
Korrespondenz usw.
besonders schwierig: Texte, die sowohl aufgrund der verwendeten Fachterminologie als der Thematik vom Übersetzer über das Sprachwissen hinaus ein vertieftes Fachwissen erfordern.
Texte, die zusätzlich zur Übersetzung appellativ und mentalitätsgerecht überarbeitet werden müssen.
Die Einstufung der Texte entsprechend der o.g. Schwierigkeitsgrade
behalten wir uns vor.
Bei Eilaufträgen und solchen, die aufgrund einer späten Zustellung ganz oder teilweise außerhalb der regulären Arbeitszeit (z.B.
abends oder über das Wochenende) erledigt werden müssen,
werden Zuschläge von 50 bis 100 % berechnet.
Mindestgebühr bei Übersetzungsarbeiten: Pro Auftrag und
Sprache werden mindestens 20 Zeilen berechnet, auch wenn der
Text kürzer sein sollte. Eine andere Form der Honorierung bedarf
der schriftlichen Vereinbarung.
Die mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen werden
neben der Vergütung in Rechnung gestellt. Im Falle des Zahlungsverzugs wird eine Mahngebühr von EUR 9,00 je Mahnung erhoben.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten des Auftraggebers
Für die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers findet die
DIN EN 15038 Anwendung.
Bei Übersetzungen hat der Auftraggeber den Verwendungszweck
des Zieltextes zu benennen. Der vom Auftraggeber vorgelegte
Ausgangstext muss nach den Regeln der jeweiligen Sprache
verfasst sein. Bei komplizierten Fachtexten ist der Auftraggeber zur
Mitwirkung bei der Abklärung der Fachterminologie verpflichtet.
Ohne entsprechende Mitwirkung wird in der allgemein üblichen
Fachsprache übersetzt. Der Auftraggeber hat dem Übersetzungsbüro Monika Heil rechtzeitig über besondere
Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten. Ist die
Übersetzung für den Druck bestimmt, so hat der Auftraggeber dem
Übersetzungsbüro Monika Heil einen Korrekturabzug zur Freigabe zu überlassen. Der Auftraggeber hat dem Übersetzungsbüro
Monika Heil Informationen und Unterlagen, die zur
Erstellung der Übersetzung notwendig sind, unaufgefordert und rechtzeitig zu überlassen. Bei jeglicher Art von Fernübertragung der übersetzten Texte hat der Auftraggeber die Korrektheit und Vollständigkeit der Übertragung unverzüglich zu prüfen und Mängel unverzüglich anzuzeigen. |
Fehler und Schäden, die sich
aus der Nichteinhaltung der Mitwirkungs-pflichten des Auftraggebers ergeben, gehen nicht zu Lasten von dem Übersetzungsbüro Monika Heil. Das Übersetzungsbüro Monika Heil ist bei nicht ordnungsgemäßer Mitwirkung des Auftraggebers zum Abweichen von dem angegebenen Liefertermin berechtigt.
4. Stornierung
Storniert der Auftraggeber einen an das Übersetzungsbüro
Monika Heil erteilten Übersetzungsauftrag, so sind die bis zu
diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen zu vergüten und die
bereits getätigten Aufwendungen zu bezahlen. Bei der Stornierung von Assistenz-Tätigkeiten, Schreibarbeiten oder Grafikarbeiten hat der Auftraggeber grundsätzlich 30% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Erfolgt die Stornierung innerhalb von vier bis sieben Tagen vor dem vereinbarten Termin, so sind 60% der vereinbarten Vergütung fällig. Bei der Stornierung innerhalb von drei Tagen vor dem
Termin sind 100% der vereinbarten Vergütung fällig. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass kein Schaden bzw. ein geringerer Schaden eingetreten ist.
5. Mängelrügen & Haftung
Übersetzungsbüro Monika Heil haftet für die dem Auftraggeber
durch mangelhafte Vertragsausführung nachweislich entstandenen Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Sprachliche, sachliche oder schreibtechnische Fehler müssen
unverzüglich gemeldet werden. Der Auftraggeber hat Anspruch auf eine Nachbesserung; sollte eine Nachbesserung nicht möglich sein oder fehlschlagen, kann der Auftraggeber Wandlung oder Minderung fordern. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen behaupteter Mängel ist bei Honorarkosten i.S.d. HGB ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber keine Korrektur, gleich aus welchem
Grunde, ist er nicht berechtigt, das Honorar zu kürzen oder die
Zahlung zu verweigern. Gibt der Auftraggeber keine Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist, so sind Wandlung und Schadensersatz ausgeschlossen.
Will der Kunde den übersetzten Text nicht nur zur Information,
sondern zur Veröffentlichung oder gar zu Werbezwecken
verwenden, so muss er einen besonderen Auftrag für den zu
veröffentlichenden Text bzw. für die Adaption des Werbetextes
geben. Konditionen werden je nach Einzelfall vereinbart.
Unterlässt er diese Sonderaufträge und veröffentlicht den übersetzten Text, so kann der Kunde keinen Schadensersatz verlangen, der dadurch entsteht, dass aufgrund eines Übersetzungsfehlers oder eine mangelhaften Adaption die Veröffentlichung wiederholt werden muss.
6. Versand / Übertragung
Der postalische Versand und die elektronische Übertragung
erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der
Leistung Eigentum vom Übersetzungsbüro Monika Heil. Bis
dahin stehen dem Auftraggeber keine Nutzungsrechte zu.
Übersetzungsbüro Monika Heil behält sich seine Urheberrechte vor.
8. Anwendbares Recht / Teilunwirksamkeit
Für den Vertrag und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Die Wirksamkeit der AGB wird durch die
Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht
berührt.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Kaiserslautern
Gerichtsstand ist Kaiserslautern |